• Im Park die Sonne genießen
  • Gemeinsam die Welt erleben
  • In alten Zeiten schwelgen
  • Geschichten austauschen
  • Mit Senioren im Park
  • Mit Senioren spazieren gehen
  • Gemeinsam Zeit verbringen
  • Ins Blumenmeer eintauchen
  • Sonne tanken

Was kostet eine individuelle Seniorenbegleitung?

Wir nehmen uns Zeit für Sie! – das ist unser gemeinsames Leitbild.
Haben Pflegekräfte in Seniorenresidenzen heutzutage kaum Zeit für Ausflüge mit dem Rollstuhl oder individuelle Beschäftigungen oder wünschen sich alleinstehende, zu Hause wohnende Senioren/innen eine kompetente, freundliche und anregende Begleitung und Beratung zu allen Lebensfragen? Oder benötigen pflegende Angehörige eine stundenweise Betreuung, damit sie wieder etwas Zeit für sich selbst oder für Erledigungen finden?
Wenn das Ihre Wünsche sind, dann sind Sie bei uns richtig! Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Preisgestaltung und Abrechnung.

Der Stundensatz

Unseren Service rechnen wir nach Stunden ab, wobei der Stundensatz je nach Umfang, Art, Dauer und Zeitraum variiert.
Generell gilt ein Stundensatz zwischen 31,00 € bis 36,00 €.
Selbstverständlich sind im Stundensatz bereits Informationsmaterialien für Senioren und Angehörige, Freizeitmaterialien, Fahrtkosten innerhalb Dresdens, Büro-, Organisations- und Telefonkosten sowie eine individuelle Seniorenbetreuung enthalten. Kosten, die bei Begleitungen (bspw. Ticketpreise für Museen, Theater, Oper o.ä.) anfallen, sind unabhängig vom Stundensatz vom Klienten zu tragen.

Die Parameter

Der Umfang, die Art, die Dauer und der Zeitraum bestimmen die Höhe des Stundensatzes. Hierzu zählen:

  • Tagesart: Werktags, Feiertages, Wochenende
  • Tageszeit: Vormittags/ Nachmittags/ Abends
  • Dauer und Zeitraum: bei Abwesenheiten von Angehörigen für mehrere zusammenhängende Betreuungstage, Übernachtungsdienste, 24-Stunden-Aufträge oder individuelle Sonderfälle

Die Abrechnung

Wir sind autorisiert Leistungen der Pflegekassen im Rahmen der Verhinderungspflege und Entlastungsbeträge abzurechnen. Die Leistungen sind als „Niedrigschwelliges Betreuungs-und Entlastungsangebot“ gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 SGB XI (Betreuungsangeboteverordnung) anerkannt.
Die Rechnungsstellung erfolgt zum Monatsende per Post oder per E-Mail:

  • Privatrechnung an den Klienten oder an Angehörige
  • Abrechnung direkt mit der Pflegekasse

Unsere Service-Pakete

Wir sind stets an einer längerfristigen Betreuung interessiert und stimmen die Betreuungstermine gerne quartalsweise ab. Dies vertieft die Zusammenarbeit, lässt Aufgaben insgesamt besser abstimmen, Angehörige können vorausschauend planen und es sichert den gewünschten Zeitraum.
Daher empfehlen wir Ihnen Service-Pakete zu vereinbaren. Hierzu zählen:

  • Wochenpakete (ab 3h pro Woche)
  • Monatspakete (ab 6h pro Woche)

Zusatzinformationen

  • Steuerliche Absetzbarkeit
    Nach § 35a EStG sind "Haushaltsnahe Dienstleistungen" (Pflege- und Betreuungsleistungen im Privathaushalt) steuerlich absetzbar, das heißt Sie können die Kosten für die stundenweise Betreuung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen, auch wenn Sie bereits einen Schwerbehindertenausweis und einen erhöhten Steuerfreibetrag haben. Natürlich können Sie den steuerlichen Abzug nur nutzen, wenn Sie selbst die Kosten tragen und keine Erstattung durch die Pflegekasse erfolgt. Bei Ihrer Einkommensteuererklärung können 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Pflege und Betreuung, maximal aber 4000 Euro, steuermindernd pro Jahr berücksichtigt werden. Der abzugsfähige Höchstbetrag liegt bei € 20.000 pro Jahr; die Steuerzahlungen reduzieren sich also in der Spitze um €4.000 pro Jahr. Dabei müssen die Rechnungsbeträge per Überweisung beglichen werden, damit das Finanzamt die Rechnung berücksichtigt. Auch pflegende Angehörige können einen jährlichen Pauschbetrag bei der Steuer für die Pflege geltend machen, wenn sie Kosten für den Pflegebedürftigen übernommen haben. Hier empfiehlt es sich, einen Steuerberater zu kontaktieren.
  • Transparenz
    Alle Abrechnungen sind absolut transparent. Wir versichern Ihnen keine versteckten Agenturkosten oder Vermittlungsgebühren abzurechnen.

Schnellkontakt

Schicken Sie mir Ihre Anfrage per E-Mail oder rufen Sie mich an unter: 0351 / 89 73 52 88

Datenschutz-Hinweis

Wenn Sie uns per Kontaktformular Anfragen zukommen lassen, werden Ihre Angaben aus dem Anfrageformular inklusive der von Ihnen dort angegebenen Kontaktdaten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

Die Verarbeitung der in das Kontaktformular eingegebenen Daten erfolgt somit ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können diese Einwilligung jederzeit widerrufen. Dazu reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Die von Ihnen im Kontaktformular eingegebenen Daten verbleiben bei uns, bis Sie uns zur Löschung auffordern, Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen oder der Zweck für die Datenspeicherung entfällt (z.B. nach abgeschlossener Bearbeitung Ihrer Anfrage). Zwingende gesetzliche Bestimmungen – insbesondere Aufbewahrungsfristen – bleiben unberührt.